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Best Zins & RZB Kapitalgarant

Für Ihre Veranlagung nur das Beste –
Sicherheit, überdurchschnittliche Erträge und
kompetente Partner!

Mit Best Zins & RZB Kapitalgarant haben wir gemeinsam mit den Spezialisten der Raiffeisen Centrobank AG und der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG ein Veranlagungskonzept entwickelt, das Ihrer Veranlagung Sicherheit und Kapitalgarantie* bietet!
Lehnen Sie sich einfach entspannt zurück, während sich Ihr Geld garantiert* vermehrt.


Profitieren Sie mit Best Zins & RZB Kapitalgarant…

... von noch mehr Sicherheit durch kompetente Partner
Gerade weil Kapitalgarantie hohen Stellenwert hat, wurde das Produkt mit der Raiffeisen Centrobank AG (RCB), eine der führenden Investmentbanken Österreichs, aufgelegt.
Die Kapitalgarantie erfolgt durch Veranlagung in einer nachrangigen Anleihe der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG (RZB).*

... von einer überdurchschnittlich hohen Kapitalgarantie*
Mit dem garantierten Auszahlungswert von 161,75% auf den Nettobeitrag* lukrieren Sie im Rahmen der Indexgebundenen Lebensversicherung Best Zins & RZB Kapitalgarant eine höhere effektive Verzinsung als bei anderen vergleichbaren Investments.

... von der Steuerfreiheit der Erträge
Der wesentliche Vorteil gegenüber einem Direktinvestment besteht darin, dass im Rahmen der Indexgebundenen Lebensversicherung grundsätzlich keine Einkommensteuer anfällt, insbesondere keine KESt, keine Substanzgewinnsteuer und keine Spekulationssteuer.* Es fällt lediglich die einmalige Versicherungssteuer in Höhe von 4% des Beitrages an.

 

Ihre Veranlagung in einer nachrangigen Anleihe der RZB.
Die Ihrer Indexgebundenen Lebensversicherung zugrundeliegende nachrangige Anleihe ist eine vom Versicherer gezeichnete nachrangige Schuldverschreibung der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG.
Die „Nachrangigkeit“ der Anleihe hat vor allem im Falle eines Konkurses der Emittentin Auswirkungen. Nachrangige Forderungen werden im Falle der Liquidation oder des Konkurses der Emittentin der nachrangigen Anleihe erst nach den Forderungen der anderen nicht nachrangigen Gläubiger der Emittentin befriedigt.
Die Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches des Nachrang-Anleihegläubigers FinanceLife gegen Forderungen der Emittentin ist ausgeschlossen. Damit besteht im Falle eines Konkurses der Emittentin bei nachrangigen
Forderungen ein höheres Risiko des Anspruchsverlustes des Gläubigers als dies bei nicht nachrangigen Formen von Schuldverschreibungen (etwa nicht nachrangigen Anleihen) der Fall ist.

 

 * siehe wichtige Informationen